
Neue E-Rechnungspflicht ab 1. Januar 2025 für Anwält:innen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen auch Anwält:innen die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich beachten. Diese neue Regelung erfordert technische Anpassungen in allen Kanzleien, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Kürzlich wurde die Anwaltschaft durch die Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Anwaltsrechnungen nach § 10 RVG entlastet.