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BFSG und Kanzlei-Websites: was Barrierefreiheit jetzt bedeutet

BFSG und Kanzlei-Websites: was Barrierefreiheit jetzt bedeutet

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft — und mit ihm die Frage, die viele Kanzleien umtreibt: Gilt das auch für uns? Die ehrliche Antwort: kommt darauf an. Die klügere Frage: Warum warten, bis es jemand einklagt?

Wen das BFSG erfasst

Das Gesetz verpflichtet Anbieter bestimmter Verbraucher-Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Eine reine Visitenkarten-Website ohne Online-Abschluss fällt in der Regel nicht darunter. Kritischer wird es, wenn Verbraucher über die Website Leistungen buchen oder abschließen können — etwa Online-Terminbuchung mit Vergütungsbezug oder digitale Mandatierung. Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter und maximal 2 Mio. Euro Umsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

Was Barrierefreiheit konkret heißt

  • Wahrnehmbar: ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder, skalierbare Schrift
  • Bedienbar: vollständige Tastatur-Navigation, sichtbarer Fokus, keine reinen Hover-Funktionen
  • Verständlich: klare Sprache, konsistente Navigation, verständliche Formular-Fehlermeldungen
  • Robust: sauberer Code, der mit Screenreadern und Hilfstechnologien funktioniert

Das Geschäfts-Argument jenseits der Pflicht

Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer Behinderung, dazu kommt die wachsende Gruppe älterer Mandanten. Barrierefreie Seiten sind für alle besser bedienbar, laden meist schneller und ranken besser — Suchmaschinen belohnen genau die Struktur, die auch Screenreader brauchen. Barrierefreiheit ist damit weniger Compliance-Last als Qualitätsmerkmal.

Fazit

Ob das BFSG Ihre Kanzlei formal trifft oder nicht: Barrierefreiheit ist die Richtung, in die Recht, Suchmaschinen und Demografie gleichzeitig zeigen.

  • Betroffenheit anhand der Online-Funktionen prüfen
  • Beim nächsten Relaunch barrierefrei bauen
  • Quick-Wins sofort: Kontraste, Alt-Texte, Tastatur

Tiefer einsteigen

Dieser Artikel ist Teil unseres Ratgebers. Den großen Zusammenhang — mit allen Zahlen, Vergleichen und dem kompletten Fahrplan — finden Sie im Leitfaden:

Titelbild: KI generiertes Bildmaterial.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Prüfen Sie zuerst die Betroffenheit: Gibt es Online-Abschlüsse oder Buchungen für Verbraucher? Falls ja, besteht Handlungsbedarf; falls nein, ist der Umbau freiwillig — aber aus Qualitäts- und SEO-Gründen empfehlenswert, besonders beim nächsten Relaunch.

Bei modernen, sauber gebauten Websites sind es oft überschaubare Anpassungen: Kontraste, Alternativtexte, Fokus-Zustände, Formulare. Teuer wird es bei veralteten Baukasten-Seiten — dort ist der Relaunch meist wirtschaftlicher als das Flicken.

Automatisierte Tools finden die groben Verstöße (Kontraste, fehlende Alternativtexte); für ein echtes Bild gehört ein manueller Test dazu: Website nur mit Tastatur bedienen und einmal mit einem Screenreader anhören. Das dauert eine Stunde und ist erhellend.

Marcel Zirkel
Über den Autor
Marcel Zirkel
Geschäftsführer, Gesellschafter & Co-Gründer

Als Geschäftsführer, Gesellschafter und Co-Gründer der OMmatic GmbH verantwortet Marcel Strategie, Produktentwicklung und die Weiterentwicklung der Software-Plattform Trailblazer. Er bringt über 10 Jahre Erfahrung in SEO, SEA und Social Media mit und betreut mit seinem Team alle Kundenbelange.

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