Seit dem 29. Juli 2026 können Kanzleien in der Google Search Console eine neue Art von Property anlegen: die Plattform-Property. Sie zeigt, wie Beiträge auf Instagram, TikTok, X und YouTube bei Google gefunden werden – mit Klicks, Impressionen und den Suchbegriffen dahinter. Damit lässt sich erstmals mit Google-eigenen Daten belegen, ob die Social-Inhalte einer Kanzlei in der Suche überhaupt vorkommen.
Wichtig ist, was die Funktion nicht ist. Sie misst keine Reichweite auf der Plattform selbst und keinen Traffic, der von Instagram auf die Kanzlei-Website kommt. Sie beantwortet eine engere, aber sehr nützliche Frage: Welche unserer Social- und Video-Inhalte tauchen in der Google-Suche, in Discover und in Google News auf – und wonach haben die Menschen dabei gesucht?
Für Kanzleien ist das relevant, weil ein Erklärvideo zur Kündigung oder ein kurzes Video zum Bußgeldbescheid genau dort erscheinen kann, wo Mandanten suchen. Wer Social Media für Rechtsanwälte strategisch betreibt, bekommt damit ein Messinstrument, das es bisher nicht gab.
Was Plattform-Properties sind – und was sie nicht sind
Bisher kannte die Search Console nur Websites: eine Domain oder ein URL-Präfix. Die Plattform-Property ist ein dritter Typ. Statt einer Website verbinden Sie ein Konto auf einer sozialen oder Video-Plattform. Google beschreibt den Zweck so: Sie sehen, wie Menschen Ihre Inhalte finden, wenn sie bei Google suchen.
Konkret werden drei Google-Oberflächen ausgewertet: die klassische Suche, Discover und Google News. Für jede Property gibt es einen eigenen Leistungsbericht. Er zeigt, welche Ihrer Beiträge oder Videos dort erschienen sind, wie oft sie angezeigt wurden, wie oft jemand geklickt hat und mit welchen Suchbegriffen.
Genauso wichtig ist die Abgrenzung. Die Plattform-Property zählt nicht, wie oft ein Reel auf Instagram angesehen wurde oder wie viele Aufrufe ein TikTok hatte. Diese Zahlen liefern weiterhin nur die Plattformen selbst. Sie zählt auch nicht, wie viele Besucher von Instagram auf Ihre Website kommen – das bleibt Aufgabe von Google Analytics.
Die Funktion wurde am 7. Juli 2026 angekündigt und ist seit dem 29. Juli 2026 weltweit für alle verfügbar. Eine eigene Website ist nicht nötig; jede Person mit Zugriff auf ein unterstütztes Konto kann eine Plattform-Property anlegen.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Zeigt die Property Klicks und Impressionen bei Google? | Ja – für Suche, Discover und Google News, pro Beitrag und pro Suchbegriff. |
| Zeigt sie Aufrufe oder Likes auf der Plattform? | Nein. Dafür bleiben die Statistiken von Instagram, TikTok, X und YouTube zuständig. |
| Zeigt sie Besucher, die von Social auf die Website kommen? | Nein. Das ist ein Fall für Google Analytics. |
| Gibt es Daten aus der Zeit vor der Einrichtung? | Nein. Die Erfassung beginnt erst nach der Verifizierung. |
Welche Kanäle dabei sind – und warum LinkedIn fehlt
Unterstützt werden zum Start vier Plattformen: Instagram, TikTok, X und YouTube. Für viele Kanzleien fällt sofort auf, wer fehlt: LinkedIn. Ausgerechnet der Kanal, den die meisten Anwältinnen und Anwälte am ernsthaftesten bespielen, liefert keine Daten in der Search Console. Das ist eine Einschränkung des Werkzeugs, kein Urteil über LinkedIn. Es bedeutet nur, dass sich die Google-Sichtbarkeit von LinkedIn-Beiträgen weiterhin nicht sauber messen lässt.
Umso interessanter sind die vier verfügbaren Kanäle, wenn man sie aus Kanzleisicht betrachtet.
YouTube: der stärkste Kandidat
Videos erscheinen seit Jahren prominent in der Google-Suche – als Video-Ergebnis, im Video-Tab und in Antwortboxen zu Fragen. Ein sauber betiteltes Erklärvideo zu „Kündigung erhalten – was jetzt?" hat realistische Chancen, für genau diese Frage gefunden zu werden. Für Kanzleien mit YouTube-Kanal ist die Plattform-Property deshalb die wichtigste der vier.
Instagram: Marke und Person
Instagram-Inhalte tauchen bei Google vor allem auf, wenn nach dem Kanzleinamen oder nach einer Person gesucht wird. Bei Fachthemen ist das seltener, aber möglich – etwa bei Reels mit klaren Titeln. Die Property zeigt, ob und wofür das bei Ihnen passiert.
TikTok: junge Zielgruppen
TikTok-Videos werden zunehmend von Google indexiert. Für Rechtsgebiete mit jüngeren Mandanten – Verkehrsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht beim Berufseinstieg – kann das relevant sein. Die Daten zeigen, ob die Inhalte über Google eine zweite Reichweite bekommen.
X: für Kanzleien meist zweitrangig
X spielt im Kanzleimarketing in Deutschland eine kleine Rolle. Wer dort aktiv ist, kann die Property mitlaufen lassen. Erwartungen sollte man keine haben.
Einrichtung in fünf Minuten
Die Einrichtung ist bewusst einfach gehalten und läuft über den normalen Login der jeweiligen Plattform. Der Ablauf sieht so aus:
- Search Console öffnen und im Property-Auswahlmenü auf „Property hinzufügen" klicken.
- Statt Domain oder URL-Präfix die gewünschte Plattform wählen: Instagram, TikTok, X oder YouTube.
- Mit dem Konto der Plattform anmelden und der Verbindung zustimmen. Damit weist man die Inhaberschaft nach.
- Die Bestätigung abwarten und auf „Zur Property" klicken.
- Einige Tage Geduld: Google braucht Zeit, um erste Daten zu sammeln. Der Bericht zeigt standardmäßig die letzten 28 Tage.
Zwei Punkte sind für Kanzleien wichtig. Erstens muss die Person, die die Property anlegt, Zugriff auf das Plattform-Konto haben. In vielen Kanzleien liegt der Instagram-Login beim Sekretariat oder bei einer Agentur. Klären Sie vorher, wer verbindet und wer die Daten später sehen darf.
Zweitens prüft Google die Inhaberschaft regelmäßig neu. Läuft der Login ab, pausiert der Zugriff, bis sich jemand erneut anmeldet. Legen Sie deshalb eine feste Zuständigkeit fest – am besten über ein Kanzleikonto statt über den privaten Login einer einzelnen Person.
Weil es keine rückwirkenden Daten gibt, lohnt es sich, die Property jetzt anzulegen – auch wenn Sie die Auswertung erst in einigen Monaten ernsthaft angehen. Jede Woche ohne Property ist eine Woche ohne Daten.
Sie wissen nicht, ob Ihre Kanzlei-Videos bei Google überhaupt vorkommen? Wir richten die Plattform-Properties ein und lesen die Daten gemeinsam mit Ihnen.
Die drei Berichte – und wie Kanzleien sie lesen
Jede Plattform-Property bringt drei Berichte mit. Nur einer davon ist für die Steuerung wirklich wichtig.
Leistungsbericht
Hier stehen die vier Kennzahlen, die Sie auch von der Website-Property kennen: Klicks, Impressionen, durchschnittliche Klickrate und durchschnittliche Position. Sie lassen sich nach Suche, Discover und Google News filtern und auf einzelne Beiträge oder Suchbegriffe herunterbrechen.
Für Kanzleien ist die Spalte mit den Suchbegriffen die wertvollste. Sie zeigt, mit welchen Worten Menschen gesucht haben, bevor sie Ihr Video oder Ihren Beitrag sahen. Das sind Mandantenfragen in Originalsprache – nicht in Juristendeutsch. Wer dort „abmahnung arbeitgeber was tun" liest, weiß, wie die nächste Überschrift lauten sollte.
Zwei typische Muster: Ein Video mit vielen Impressionen und wenigen Klicks hat ein Titel- oder Vorschaubild-Problem. Ein Beitrag, der für ein Fachthema Klicks bekommt, zeigt einen Bedarf, der auf der Website vielleicht noch fehlt.
Statistiken
Der Bericht „Statistiken" fasst Trends zusammen und listet die Inhalte mit der besten Entwicklung. Beachten Sie einen Unterschied: Die Übersichtskarte zählt alle Suchtypen zusammen, die Detaillisten beziehen sich nur auf die Websuche. Die Zahlen passen deshalb nicht immer auf den ersten Blick zusammen.
Erfolge
Der dritte Bereich feiert Meilensteine, etwa bestimmte Klickzahlen. Das ist nett, hat aber keinen Steuerungswert. Sie können ihn ignorieren.
Was Kanzleien konkret daraus ableiten
Google hat zur Einführung einen Leitfaden veröffentlicht, der fünf Analysen empfiehlt. Übersetzt in Kanzlei-Entscheidungen sehen sie so aus:
- Zielgruppe verstehen: Welche Rechtsfragen führen zu Ihren Inhalten? Sammeln Sie die Suchbegriffe über drei Monate – sie sind eine kostenlose Themenliste für Blog, Video und FAQ.
- Trends erkennen: Viele Rechtsthemen sind saisonal. Kündigungen häufen sich zum Jahreswechsel, Bußgelder in der Urlaubszeit. Die Zeitverläufe zeigen, wann welches Thema gesucht wird.
- Plattformen vergleichen: Legen Sie für jede genutzte Plattform eine Property an. Nach einem Quartal sehen Sie, wo Google Ihre Inhalte tatsächlich findet – und wo nicht.
- Inhalte schärfen: Titel, Beschreibung und die gesprochenen Worte im Video entscheiden über die Auffindbarkeit. Ein Video, das „Kündigungsschutzklage Frist" im Titel trägt, wird eher gefunden als „Unser neues Video".
- Formate vergleichen: Kurzvideo, langes Erklärvideo oder Bildbeitrag? Die Property zeigt, welches Format bei Google mehr Sichtbarkeit bekommt – unabhängig davon, was auf der Plattform selbst gut läuft.
Wie das in der Praxis aussehen kann, zeigt ein gedachtes Beispiel: Stellen Sie sich eine Kanzlei für Arbeitsrecht vor, die seit einem Jahr kurze Erklärvideos auf YouTube veröffentlicht. Nach Einrichtung der Plattform-Property zeigt der Leistungsbericht, dass einige Videos regelmäßig für Fragen rund um Abfindung und Aufhebungsvertrag erscheinen – während die Videos zum Urlaubsanspruch bei Google praktisch nie auftauchen. Die Konsequenz ist keine Bauchentscheidung mehr. Die Abfindungs-Themen bekommen eine eigene Seite auf der Website, die nächsten Videos greifen die gefundenen Suchbegriffe wörtlich im Titel auf, und das Thema Urlaub wird nur noch dort bespielt, wo es auf der Plattform selbst funktioniert.
Aus diesen Daten entsteht ein Kreislauf, der die Kanzlei-Website stärkt: Ein Video, das bei Google für eine Frage gefunden wird, verdient einen ausführlichen Artikel zum selben Thema. Ein Artikel, der Suchnachfrage hat, verdient ein Video. Wer diesen Kreislauf in die Suchmaschinenoptimierung für Rechtsanwälte einbaut, holt aus jedem Inhalt mehr heraus.
Sinnvoll ist außerdem, die Zahlen in das monatliche Reporting aufzunehmen. Neben Website-Rankings und Anfragen gehört dann eine dritte Zeile dazu: die Google-Sichtbarkeit der Social- und Video-Inhalte. Wie ein solches Analytics und Reporting für Kanzleien aufgebaut sein sollte, hängt von der Größe der Kanzlei ab – die Plattform-Property ist in jedem Fall eine günstige Ergänzung.
Eine Entscheidungsregel zum Schluss: Wenn eine Plattform nach drei Monaten bei Google praktisch nicht vorkommt, ist das kein Grund, den Kanal aufzugeben. Es ist aber ein Grund, die Erwartung „Sichtbarkeit über Google" für diesen Kanal zu streichen und ihn nur noch an seinen eigenen Zahlen zu messen.
Grenzen und Fallstricke
So nützlich die neue Property ist – einige Punkte sollten Kanzleien kennen, bevor sie Schlüsse ziehen.
- Keine Plattform-Reichweite: Aufrufe, Likes und Follower bleiben Sache der Plattform-Statistiken. Die Property ergänzt sie, sie ersetzt sie nicht.
- Kein Website-Traffic: Wie viele Besucher von Social auf die Website kommen, zeigt weiterhin nur Google Analytics.
- Keine Historie: Daten gibt es erst ab der Einrichtung, und sie erscheinen mit einigen Tagen Verzögerung.
- Ablaufende Logins: Weil Google die Inhaberschaft regelmäßig prüft, sollte eine feste Person in der Kanzlei verantwortlich sein.
- Discover schwankt stark: Einzelne Ausreißer nach oben oder unten sind normal. Bewerten Sie Discover-Zahlen nur über längere Zeiträume.
- Kanzlei- oder Personenkonto: Verbinden Sie bewusst. Das Kanzleikonto gehört in die Search Console der Kanzlei. Bei persönlichen Konten einzelner Anwältinnen und Anwälte sollte vorher geklärt sein, wer die Daten sehen darf.
- Keine Addition mit der Website-Property: Plattform- und Website-Daten sind getrennte Properties. Wer sie zusammenzählt, zählt Sichtbarkeit doppelt.
Sie möchten wissen, welche Ihrer Inhalte Mandanten wirklich finden – auf der Website und auf Social? Wir bauen Ihnen ein Reporting, das beides zusammen zeigt.
Fazit
Die Plattform-Property schließt eine Lücke, die viele Kanzleien gar nicht als Lücke wahrgenommen haben: Bisher wusste niemand, ob ein Erklärvideo oder ein Instagram-Beitrag in der Google-Suche vorkommt. Jetzt lässt sich das mit wenigen Klicks messen – kostenlos, mit Google-eigenen Daten und pro Suchbegriff.
Die Grenzen sind klar: keine Plattform-Reichweite, kein Website-Traffic, kein LinkedIn. Innerhalb dieser Grenzen ist die Property aber ein ehrliches Werkzeug. Sie zeigt, welche Inhalte Mandanten über Google finden, und macht damit sichtbar, wo sich Aufwand lohnt.
Wer Social Media, Video und Website als ein System betrachtet, gewinnt am meisten. Genau darum geht es im Kanzleimarketing bei OMmatic: nicht einzelne Kanäle bespielen, sondern messen, was Mandanten bringt.
Sie möchten wissen, wie sichtbar Ihre Kanzlei bei Google wirklich ist – mit Website, Video und Social zusammen? In 45 Minuten schauen wir gemeinsam auf Ihre Daten.





