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BRAO

Abkürzung für: Bundesrechtsanwaltsordnung
Kurz erklärt

Die BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) ist das zentrale Bundesgesetz für den Anwaltsberuf in Deutschland. Sie regelt Zulassung, Rechte und Pflichten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die Selbstverwaltung durch die Rechtsanwaltskammern sowie das anwaltliche Berufsrecht — darunter Verschwiegenheit, Unabhängigkeit und die Grenzen der Werbung. Für das Kanzleimarketing ist vor allem § 43b BRAO relevant, der das Sachlichkeitsgebot für Anwaltswerbung festlegt.

Was regelt die BRAO?

Die BRAO ist das Fundament des anwaltlichen Berufsrechts. Sie definiert den Rechtsanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege, regelt die Zulassung zur Anwaltschaft und deren Widerruf, die Berufspflichten und die Organisation der Selbstverwaltung über die regionalen Rechtsanwaltskammern und die Bundesrechtsanwaltskammer.

Zu den zentralen Berufspflichten gehören die Verschwiegenheit über alles, was in Ausübung des Berufs bekannt wird, das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, die gewissenhafte Berufsausübung und das Sachlichkeitsgebot. Die Details vieler Pflichten werden durch die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) als Satzungsrecht konkretisiert.

Warum ist die BRAO für Kanzleimarketing relevant?

Die praktisch wichtigste Marketingnorm ist § 43b BRAO: Werbung ist dem Rechtsanwalt erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Damit ist Kanzleimarketing grundsätzlich zulässig — Website, Suchmaschinenwerbung, Fachbeiträge und Social Media eingeschlossen —, solange der sachliche Rahmen gewahrt bleibt.

Auch andere BRAO-Pflichten wirken ins Marketing hinein: Die Verschwiegenheitspflicht setzt Grenzen bei Referenzen und Fallbeispielen — Mandate dürfen nicht ohne Einwilligung erkennbar dargestellt werden. Und wer externe Dienstleister wie Agenturen einbindet, muss sicherstellen, dass keine mandatsbezogenen Informationen ungeschützt zugänglich werden.

BRAO in der Praxis

Für Kanzleien bedeutet die BRAO im Marketing-Alltag vor allem Augenmaß statt Verbot: Sachliche Information über Rechtsgebiete, Qualifikationen und Arbeitsweise ist erlaubt und erwünscht — sie hilft Rechtsuchenden bei der Orientierung. Kritisch sind Erfolgsgarantien, reißerische Übertreibungen, herabsetzende Vergleiche mit Kollegen und die gezielte Ansprache von Personen in einer konkreten Rechtsangelegenheit.

Die Rechtsprechung hat den Werbespielraum über die Jahre eher erweitert; viele früher undenkbare Formate — etwa Anwalts-Videos, Podcasts oder bezahlte Suchanzeigen — sind heute etabliert. Bei neuen oder grenznahen Formaten empfiehlt sich dennoch eine berufsrechtliche Prüfung, bevor Budget investiert wird.

Häufige Fragen zu BRAO

Ja. § 43b BRAO erlaubt Werbung, die sachlich über die berufliche Tätigkeit informiert und nicht auf ein Mandat im Einzelfall gerichtet ist. Websites, Suchmaschinenwerbung, Fachbeiträge und Social-Media-Präsenzen sind damit grundsätzlich vereinbar, wenn sie seriös gestaltet sind.

Die regionalen Rechtsanwaltskammern beaufsichtigen ihre Mitglieder und können bei Pflichtverletzungen Maßnahmen ergreifen — von der Belehrung über die Rüge bis zur Einleitung anwaltsgerichtlicher Verfahren. Daneben können Berufsrechtsverstöße auch wettbewerbsrechtliche Folgen haben.

Die BRAO ist das Bundesgesetz mit den Grundzügen des Berufsrechts. Die BORA ist die von der Satzungsversammlung erlassene Berufsordnung, die diese gesetzlichen Pflichten konkretisiert — etwa im Detail zur Werbung, Verschwiegenheit und Mandatsbearbeitung.

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