Die WPO (Wirtschaftsprüferordnung) ist das Bundesgesetz, das den Beruf des Wirtschaftsprüfers und des vereidigten Buchprüfers in Deutschland regelt. Sie bestimmt Zulassung, Examen, Berufspflichten wie Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit und Verschwiegenheit sowie die Berufsaufsicht durch die Wirtschaftsprüferkammer. Für das Marketing von WP-Gesellschaften steckt sie den berufsrechtlichen Rahmen ab, innerhalb dessen sachliche Werbung zulässig ist.
Was regelt die Wirtschaftsprüferordnung?
Die WPO normiert den gesamten Berufsweg: die Voraussetzungen für die Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen, das Examen selbst, die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer sowie die Anerkennung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Daneben regelt sie die Organisation des Berufsstands über die Wirtschaftsprüferkammer und die Berufsaufsicht.
Im Zentrum stehen die Berufspflichten: Wirtschaftsprüfer müssen ihren Beruf unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich ausüben. Gerade die Unabhängigkeit hat wegen der gesetzlichen Abschlussprüfung besonderes Gewicht — sie schützt das Vertrauen des Kapitalmarkts und der Öffentlichkeit in Prüfungsergebnisse. Konkretisiert werden die Pflichten durch die Berufssatzung der Wirtschaftsprüferkammer.
Was bedeutet die WPO für Marketing und Werbung?
Auch für Wirtschaftsprüfer gilt: Berufsbezogene, sachliche Werbung ist zulässig; berufswidrige Werbung ist untersagt. In der Praxis bedeutet das denselben Grundansatz wie bei Rechtsanwälten und Steuerberatern — Information ja, Marktschreierei nein. Websites, Fachpublikationen, Veranstaltungen und digitale Kanäle gehören längst zum Standard der Mandantengewinnung von WP-Gesellschaften.
Zusätzliche Zurückhaltung ergibt sich aus der Prüferrolle: Aussagen, die die Unabhängigkeit oder Objektivität in Zweifel ziehen könnten — etwa aggressive Erfolgsversprechen im Prüfungsgeschäft —, verbieten sich schon aus dem Selbstverständnis des Berufs. Die Darstellung von Referenzen und Mandaten muss zudem die Verschwiegenheitspflicht wahren.
WPO in der Praxis
Für das Marketing einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewähren sich inhaltsgetriebene Formate: Fachbeiträge zu Rechnungslegung und Prüfungsthemen, Leistungsseiten zu Prüfung, Steuerberatung und Advisory, Karriere-Inhalte für die Nachwuchsgewinnung sowie eine professionelle, vertrauensbildende Website. Solche sachliche Information ist berufsrechtlich unproblematisch und entspricht den Erwartungen der Zielgruppe.
Da viele Wirtschaftsprüfer zugleich als Steuerberater bestellt sind, sind oft mehrere Berufsrechte parallel zu beachten — neben der WPO etwa das Steuerberatungsgesetz. Bei interprofessionellen Gesellschaften mit Rechtsanwälten kommt das anwaltliche Berufsrecht hinzu. Marketingmaßnahmen sollten daher immer gegen das strengste einschlägige Regelwerk geprüft werden.