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Impressumspflicht

Auch bekannt als: Anbieterkennzeichnung
Kurz erklärt

Die Impressumspflicht (auch Anbieterkennzeichnung) bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, auf Websites und anderen digitalen Diensten Angaben zum Anbieter zu veröffentlichen. Rechtsgrundlage in Deutschland ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Pflichtangaben sind unter anderem Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie je nach Rechtsform und Beruf weitere Informationen. Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Wie funktioniert die Impressumspflicht?

Die Impressumspflicht trifft grundsätzlich alle geschäftsmäßigen Anbieter digitaler Dienste — also nahezu jede Unternehmenswebsite, aber auch geschäftlich genutzte Social-Media-Profile. Zu den Kernangaben gehören der vollständige Name beziehungsweise die Firma, eine ladungsfähige Anschrift, Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail-Adresse sowie bei juristischen Personen die Vertretungsberechtigten und Registerangaben.

Für bestimmte Berufe kommen weitere Pflichtangaben hinzu. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer müssen etwa die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und die berufsrechtlichen Regelungen angeben. Auch Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung können erforderlich sein — je nach Rechtsform und Tätigkeit.

Warum ist die Impressumspflicht wichtig?

Das Impressum schafft Transparenz: Nutzer, Mandanten und Behörden sollen erkennen können, wer hinter einem digitalen Angebot steht und wie er erreichbar ist. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden und Bußgelder nach sich ziehen. Gerade für Kanzleien wäre das doppelt unangenehm, weil Berufsrecht und Außenwirkung betroffen sind.

Auch für das Marketing spielt das Impressum eine Rolle: Es ist ein Vertrauenssignal für Besucher und ein Kriterium, das Plattformen wie Google bei der Bewertung der Seriosität einer Website heranziehen können.

Typische Fehler bei der Impressumspflicht

Häufige Fehler sind ein Impressum, das nur über mehrere Klicks erreichbar ist, fehlende Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde oder Kammer, veraltete Adressen nach einem Umzug sowie vergessene Impressumsangaben auf Social-Media-Profilen, Landingpages oder in Newslettern. Auch die Verlinkung des Impressums aus E-Mail-Signaturen und Werbeanzeigen heraus wird oft übersehen.

Empfehlenswert ist, das Impressum zentral zu pflegen und von allen Seiten der Website — auch von Landingpages für Google Ads — direkt zu verlinken. Bei Unsicherheiten über berufsspezifische Pflichtangaben sollte der Inhalt anwaltlich geprüft werden.

Häufige Fragen zu Impressumspflicht

Grundsätzlich jeder, der digitale Dienste geschäftsmäßig anbietet — dazu zählen Unternehmenswebsites, Online-Shops, Kanzleiseiten und in der Regel auch geschäftlich genutzte Social-Media-Profile. Rein private Websites ohne geschäftlichen Bezug sind meist ausgenommen; die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein.

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann von Wettbewerbern oder Verbänden abgemahnt werden und Bußgelder nach sich ziehen. Zusätzlich drohen Vertrauensverluste bei Besuchern. Die Kosten einer Abmahnung übersteigen den Aufwand für ein korrektes Impressum deutlich.

Ja, in der Regel schon. Auch Landingpages für Werbekampagnen sind Teil des digitalen Angebots und müssen ein leicht erreichbares Impressum verlinken. Üblich ist ein Link im Footer, der direkt zum Impressum führt.

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