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BORA

Abkürzung für: Berufsordnung für Rechtsanwälte
Kurz erklärt

Die BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) ist das Satzungsrecht der deutschen Anwaltschaft. Sie konkretisiert die beruflichen Pflichten aus der Bundesrechtsanwaltsordnung — etwa zu Verschwiegenheit, Umgang mit Mandanten, Fremdgeld und Werbung. Erlassen wird sie von der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer. Für das Kanzleimarketing ist die BORA relevant, weil sie die Grenzen zulässiger Anwaltswerbung näher bestimmt.

Was regelt die BORA?

Die BORA übersetzt die allgemeinen Berufspflichten der Bundesrechtsanwaltsordnung in konkrete Verhaltensregeln. Sie behandelt unter anderem die Verschwiegenheitspflicht und den Umgang mit ihr in der Kanzleiorganisation, Interessenkollisionen, die Behandlung von Fremdgeldern, Pflichten gegenüber Mandanten sowie Regeln zur beruflichen Zusammenarbeit.

Ein eigener Abschnitt widmet sich der Werbung: Er konkretisiert, wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über ihre Tätigkeit informieren dürfen — etwa zur Benennung von Teilbereichen der Berufstätigkeit und zu Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkten. Grundlinie bleibt das Sachlichkeitsgebot aus § 43b BRAO: erlaubt ist berufsbezogene, sachliche Information.

Warum ist die BORA für Kanzleimarketing wichtig?

Wer als Kanzlei Website, Google Ads, Social Media oder Bewertungsmanagement betreibt, bewegt sich im Rahmen des anwaltlichen Werberechts. Die BORA liefert dafür die konkreten Maßstäbe: Selbstbezeichnungen wie Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkte müssen den berufsrechtlichen Vorgaben entsprechen, und die Grenze zur unsachlichen oder irreführenden Werbung darf nicht überschritten werden.

Verstöße können berufsrechtliche Maßnahmen der Rechtsanwaltskammer nach sich ziehen — von der Rüge bis zu anwaltsgerichtlichen Verfahren. Daneben drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Kollegen. In der Praxis empfiehlt es sich, Werbemaßnahmen mit unklarer Zulässigkeit vorab berufsrechtlich prüfen zu lassen.

BORA in der Praxis

Für die tägliche Marketingarbeit einer Kanzlei bedeutet die BORA vor allem: sachlich bleiben. Zulässig sind in der Regel informative Inhalte über Rechtsgebiete, Qualifikationen, Arbeitsweise und Team, Fachbeiträge und Ratgeber sowie professionell gestaltete Websites und Anzeigen. Kritisch können reißerische Formulierungen, Erfolgsversprechen, Druckausübung oder Werbung sein, die gezielt auf ein Mandat im konkreten Einzelfall gerichtet ist.

Auch organisatorische Fragen des Marketings berühren die BORA — etwa wenn externe Dienstleister Zugang zu mandatsbezogenen Informationen erhalten könnten. Die Verschwiegenheitspflicht verlangt hier klare vertragliche und technische Vorkehrungen, beispielsweise bei der Betreuung von Postfächern, Formularen oder Bewertungsantworten durch Agenturen.

Häufige Fragen zu BORA

Die BRAO ist ein Bundesgesetz und regelt die Grundzüge des anwaltlichen Berufsrechts. Die BORA ist Satzungsrecht der Anwaltschaft selbst: Sie wird von der Satzungsversammlung erlassen und konkretisiert die gesetzlichen Berufspflichten im Detail. Die BORA steht damit im Rang unter der BRAO.

Nein. Anwaltswerbung ist grundsätzlich erlaubt, solange sie sachlich über die berufliche Tätigkeit informiert und nicht auf ein Mandat im Einzelfall gerichtet ist. Die BORA konkretisiert diesen Rahmen. Moderne Kanzleiwerbung — Website, SEO, Anzeigen — ist damit gut vereinbar, wenn sie seriös gestaltet ist.

Die zuständige Rechtsanwaltskammer kann berufsrechtliche Maßnahmen ergreifen, von der missbilligenden Belehrung über die Rüge bis zu anwaltsgerichtlichen Verfahren. Zusätzlich können Mitbewerber wettbewerbsrechtlich abmahnen. Bei unklaren Fällen lohnt die vorherige Abstimmung mit der Kammer.

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