Was kostet Kanzleimarketing —
und was dürfen Sie überhaupt?
Die zwei Fragen vor jedem Start: Was kostet es wirklich — und was erlaubt das Berufsrecht? Beide Antworten, ehrlich und ohne Kleingedrucktes.
Die kurze Antwort zu den Kosten
Kanzleimarketing hat drei Kostenblöcke: einmalige Grundlagen (Website, technisches Setup), laufende Leistungen (SEO, Content, Betreuung) und — bei aktiven Kampagnen — das Werbebudget, das direkt an Google fließt. Einzelprojekte und Stundensätze machen die Gesamtkosten oft schwer kalkulierbar; deshalb arbeiten wir mit einem Festpreismodell: 490 € im Monat für das Komplettpaket aus Website, SEO- und GEO-Optimierung, Fachcontent und persönlicher Betreuung.
Die wichtigste Rechengröße ist aber keine Preisliste, sondern der Wert eines Mandats: Was darf eine Anfrage kosten, damit sich das Marketing trägt? Diese Zahl macht jedes Angebot vergleichbar.

Wofür Kanzleien beim Marketing wirklich zahlen
Sechs Posten, aus denen sich jedes seriöse Angebot zusammensetzt.
Website & Technik
Erstellung oder Überarbeitung, Hosting, Wartung, Rechtssicherheit. Einzeln oft vier- bis fünfstellig — im Paketmodell laufend enthalten.
SEO & GEO
Laufende Optimierung für Suchmaschinen und KI-Assistenten. Wirkt kumulativ — der Wert steigt mit jedem Monat.
Content-Erstellung
Fachbeiträge, Rechtsgebietsseiten, Autorenprofile. Der Rohstoff für Sichtbarkeit — juristisch korrekt zu schreiben kostet Expertise.
Ads-Budget vs. Verwaltung
Zwei getrennte Posten: das Klickbudget an Google und die Kampagnenführung. Seriöse Angebote weisen beides getrennt aus.
Tracking & Reporting
Conversion-Messung und monatliche Auswertung — die Grundlage, um Budget von Bauchgefühl auf Daten umzustellen.
Betreuung & Strategie
Fester Ansprechpartner, regelmäßiger Jour fixe, Weiterentwicklung. Der Unterschied zwischen Dienstleister und Partner.

Was das Werberecht erlaubt
Anwaltliche Werbung ist grundsätzlich erlaubt — § 43b BRAO und § 6 BORA ziehen die Grenzen: Die Werbung muss sachlich sein, über die berufliche Tätigkeit informieren und darf nicht auf die Erteilung eines Mandats im Einzelfall gerichtet sein.
- Erlaubt: Website, Fachbeiträge, Google Ads, Bewertungen, Newsletter, Fachanwaltstitel und Tätigkeitsschwerpunkte
- Kritisch: Erfolgsversprechen, Superlative ohne Beleg, reißerische Vergleiche, gezielte Ansprache in einem konkreten Einzelfall
Praktisch heißt das: Fast alles, was gutes Marketing ausmacht — Sichtbarkeit, Fachinformation, Reputation — ist berufsrechtlich unproblematisch. Wir gestalten alle Maßnahmen bewusst innerhalb dieser Grenzen.
Ein Preis, alles drin
So lösen wir das Kostenproblem: ein monatlicher Festpreis statt Projektrechnungen.
Kanzleimarketing-Komplettpaket
Technische Basis, Website, Sichtbarkeit und laufende Betreuung — komplett.
- Hosting, Webadresse, Impressum & Cookiebanner
- Website-Überarbeitung oder Neuerstellung
- SEO- & GEO-Optimierung für 3 Rechtsgebiete
- Bis zu 4 Blog-Beiträge pro Monat
- Autorenservice & Google-Autorenprofile
- Monatlicher Jour fixe & fester Ansprechpartner
Häufige Fragen zu Kosten und Werberecht
Laufende Betreuungsmodelle bewegen sich am Markt meist zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro monatlich — je nach Leistungsumfang. Unser Komplettpaket kostet 490 € im Monat und deckt Website, SEO- und GEO-Optimierung, Fachcontent und persönliche Betreuung ab. Google-Ads-Klickbudget kommt bei aktiven Kampagnen separat dazu und fließt direkt an Google.
Die üblichen Verdächtigen: Einrichtungspauschalen, Zusatzrechnungen für „Änderungswünsche“, Lizenzkosten für Baukästen und Plugins, und Ads-Angebote, bei denen Verwaltungshonorar und Klickbudget vermischt werden. Fragen Sie immer: Was genau ist im Monatspreis enthalten, und was kostet extra? Seriöse Anbieter beantworten das schriftlich und ohne Zögern.
Das hängt an Rechtsgebiet und Region: Die Klickpreise im Rechtsmarkt gehören zu den höchsten überhaupt, umkämpfte Kombinationen kosten schnell zweistellig pro Klick. Sinnvoll ist ein Startbudget, das genügend Daten für Optimierung liefert, und eine enge Steuerung auf die wirtschaftlichsten Mandatsarten — lieber ein Rechtsgebiet richtig als fünf halbherzig.
Vorsicht: Erfolgsversprechen und unbelegbare Superlative kollidieren mit dem Sachlichkeitsgebot des § 43b BRAO und können zudem wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Zulässig ist, was sachlich und nachprüfbar ist — Fachanwaltstitel, Tätigkeitsschwerpunkte, Verfahrenszahlen mit Beleg, echte Bewertungen. Im Zweifel gilt: Fakten statt Adjektive.
Gerade dort: Kleine Kanzleien können sich keine unproduktiven Ausgaben leisten — und profitieren am stärksten von planbaren Anfragen. Ein Festpreismodell macht die Kosten kalkulierbar, und lokale Sichtbarkeit in einem klar umrissenen Rechtsgebiet ist für eine kleine Kanzlei schneller erreichbar als für einen Großanbieter, der überall gleichzeitig sein will.
Marketing-Ausgaben sind als Betriebsausgaben grundsätzlich abzugsfähig — von der Website über Agenturhonorare bis zum Werbebudget. Die Details klärt Ihre Steuerberatung; für die Kalkulation heißt es aber: Die effektive Belastung liegt unter dem Rechnungsbetrag.