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E-Rechnungspflicht 2025: Worauf sich Anwaltskanzleien jetzt einstellen müssen

E-Rechnungspflicht 2025: Worauf sich Anwaltskanzleien jetzt einstellen müssen

Zum 1. Januar 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, die den Berufsalltag vieler Kanzleien – bewusst oder unbewusst – verändern wird: die Einführung und Umsetzung der elektronischen Rechnung im B2B-Bereich.

Die bevorstehenden Änderungen betreffen nicht nur große Kanzleien mit eigener IT-Abteilung, sondern auch kleine und mittelständische Kanzleien – unabhängig vom Vorsteuerabzugsrecht.

Was ist eine elektronische Rechnung – und was wird künftig nicht mehr anerkannt?

E-Rechnungspflicht 2025 Anwälte

E-Rechnungspflicht im Anmarsch:
Was Kanzleien über die neue Gesetzeslage wissen sollten – verständlich erklärt.

Laut der neuen gesetzlichen Vorgabe handelt es sich bei einer elektronischen Rechnung nicht um ein PDF, das per E-Mail versendet wird, und auch nicht um eingescannte Dokumente. Entscheidend ist, dass die Rechnung eine elektronische Struktur besitzt, die automatisch verarbeitet werden kann.

Das bedeutet:

  • maschinenlesbares Format
  • digitale Übermittlung
  • standardisierte Datenstruktur

Ab dem Jahr 2027 gelten folgende Formate nicht mehr als rechtsgültige Rechnungen:

  • einfache PDFs ohne strukturierte Daten
  • eingescannte Papierrechnungen
  • Word-Dokumente oder Bilddateien

Wen betrifft die neue Regelung?

Die Verpflichtung gilt für alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die Leistungen an andere Unternehmen erbringen – einschließlich Kanzleien, Notariate und Berufsausübungsgemeinschaften.

Auch Kanzleien, die gelegentlich Verträge mit Unternehmen abschließen oder Dienstleistungen von gewerblichen Anbietern beziehen, müssen sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten – sowohl für das Erstellen als auch das Verarbeiten von Rechnungen.

Zeitplan im Überblick

? Ab dem 1. Januar 2025
Alle Unternehmen, einschließlich Kanzleien, müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

? Bis Ende 2026 – Übergangsfrist
Rechnungen dürfen weiterhin in Papierform oder als PDF versendet werden – jedoch nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers.

? Ab dem 1. Januar 2027
Rechnungen an Unternehmen müssen verpflichtend elektronisch erstellt und übermittelt werden.

Sonderfall: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 € unterliegen voraussichtlich schon ab 2026 der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsausstellung.

Was bedeutet das für den Kanzleialltag?

Viele Kanzleien arbeiten bereits digital – sei es über beA, DATEV-Export oder cloudbasierte Kanzleisoftware. Die Einführung der E-Rechnung bringt dennoch neue Anforderungen:

  • Rechnungsstellung: Rechnungen müssen künftig strukturiert elektronisch übermittelt werden.
  • Buchhaltung: Eingangsrechnungen – z. B. von externen Dienstleistern – müssen digital verarbeitet und revisionssicher archiviert werden.
  • Kommunikation: Die Zusammenarbeit mit Buchhaltung und Steuerberatung wird noch zentraler.

Die Umstellung betrifft also nicht nur die Buchhaltung, sondern auch die Kanzleileitung, Assistenz und administrative Abläufe.

Welche Schritte sollten Kanzleien jetzt einleiten?

Prozesse prüfen:
Wie werden Rechnungen aktuell erstellt, versendet, empfangen und verarbeitet?

Technische Ausstattung vorbereiten:
Ist die Kanzleisoftware fit für strukturierte Rechnungen? Gibt es Schnittstellen zur Steuerberatung?

Rechnungsadresse einrichten:
Eine zentrale E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang erleichtert die Organisation – z. B. rechnungen@kanzleiname.de

Mitarbeitende informieren:
Wer in der Kanzlei mit Rechnungen arbeitet, sollte die neuen Anforderungen kennen – inklusive Archivierungspflichten.

Einfach umsetzen – mit einer Lösung, die zu Kanzleien passt

Die gute Nachricht: Für die Umsetzung braucht es keine komplexen IT-Systeme oder teure Softwarelösungen. Es gibt inzwischen Anbieter, die sich speziell auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen – und auch Kanzleien – eingestellt haben.

Ein Beispiel ist Uriot – eine Plattform, die den gesamten Rechnungsprozess digitalisiert und gleichzeitig einfach in der Anwendung bleibt.

✔️ Strukturierte Rechnungen rechtssicher senden und empfangen
✔️ Automatische Archivierung und Weiterleitung an Steuerberater
✔️ Keine technischen Vorkenntnisse nötig
✔️ Datenschutzkonform und leicht integrierbar in den Kanzleialltag

Für viele Kanzleien, die nach einer pragmatischen Lösung suchen, kann das ein sinnvoller nächster Schritt sein.

Fazit: Jetzt informieren, später profitieren

Die elektronische Rechnung wird kommen – unabhängig davon, ob man bereit ist oder nicht. Wer sich jetzt mit den rechtlichen Anforderungen und organisatorischen Umstellungen befasst, kann unnötigen Stress vermeiden und gleichzeitig interne Prozesse modernisieren.

Es lohnt sich, frühzeitig Klarheit zu schaffen, die eigene Kanzlei zu analysieren – und gegebenenfalls erste Schritte zur Umsetzung zu gehen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD. Ab 2025 muessen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen koennen.

Ab 2025 besteht zunaechst die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen. Die Pflicht zum Versand wird stufenweise eingefuehrt, ab 2027 fuer groessere und ab 2028 fuer alle Unternehmen.

In Deutschland sind XRechnung und ZUGFeRD die gaengigen Formate. Eine einfache PDF-Rechnung gilt nicht als E-Rechnung, da sie kein strukturiertes, maschinenlesbares Datenformat enthaelt.

Gaengige Kanzleisoftware wie RA-MICRO, Advolux oder DATEV wird E-Rechnungsfunktionen integrieren. Es gibt auch spezialisierte Loesungen wie Lexoffice oder sevDesk, die XRechnung und ZUGFeRD unterstuetzen.

Ohne E-Rechnungsempfang riskieren Sie, dass Geschaeftspartner ihre Rechnungen nicht korrekt zustellen koennen. Zudem drohen steuerrechtliche Nachteile beim Vorsteuerabzug.

Fuer Rechnungen unter 250 Euro sowie bestimmte steuerfreie Leistungen gibt es Ausnahmen. Im Zweifel empfiehlt sich jedoch die generelle Umstellung auf E-Rechnungen.

XRechnung ist ein reines XML-Format fuer den oeffentlichen Sektor. ZUGFeRD kombiniert eine visuelle PDF-Darstellung mit eingebetteten XML-Daten und ist besonders im B2B-Bereich verbreitet.

Pruefen Sie zunaechst Ihre aktuelle Software auf E-Rechnungsfaehigkeit. Richten Sie den Empfang strukturierter Formate ein und testen Sie den Prozess mit einem Partner. Planen Sie die Umstellung rechtzeitig.

Ja, E-Rechnungen koennen DSGVO-konform verarbeitet werden. Wichtig sind verschluesselte Uebertragung, sichere Speicherung und die Einhaltung der Aufbewahrungsfristen gemaess GoBD.

E-Rechnungen sparen Zeit bei der Verarbeitung, reduzieren Fehler, ermoeglichen automatische Verbuchung und verbessern die Liquiditaetsplanung. Die Umstellung lohnt sich langfristig.

Marcel Zirkel
Über den Autor
Marcel Zirkel
Geschäftsführer, Gesellschafter & Co-Gründer

Als Geschäftsführer, Gesellschafter und Co-Gründer der OMmatic GmbH verantwortet Marcel Strategie, Produktentwicklung und die Weiterentwicklung der Software-Plattform Trailblazer. Er bringt über 10 Jahre Erfahrung in SEO, SEA und Social Media mit und betreut mit seinem Team alle Kundenbelange.

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