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Pflichtangaben der Kanzlei-Website: Impressum, Datenschutz, Berufsrecht

Pflichtangaben der Kanzlei-Website: Impressum, Datenschutz, Berufsrecht

Kaum eine Berufsgruppe wird bei Website-Pflichtangaben so genau angeschaut wie Anwältinnen und Anwälte — von Mandanten, von Kollegen und von Abmahnern. Die gute Nachricht: Die Anforderungen sind klar definiert und in einer Stunde sauber umsetzbar. Die schlechte: Die meisten Kanzlei-Websites haben trotzdem Lücken.

Das Impressum nach § 5 DDG — plus Anwalts-Spezifika

  • Name, Kanzleianschrift, Kontaktdaten (E-Mail und ein zweiter schneller Kommunikationsweg)
  • Zuständige Rechtsanwaltskammer mit Anschrift
  • Gesetzliche Berufsbezeichnung („Rechtsanwältin/Rechtsanwalt“) und Verleihungsstaat
  • Verweis auf die berufsrechtlichen Regelungen (BRAO, BORA, RVG, FAO) mit Fundstelle — ein Link auf die BRAK-Seite genügt
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
  • Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung (Versicherer, räumlicher Geltungsbereich)

Die Datenschutzerklärung muss jede tatsächlich stattfindende Verarbeitung abbilden: Kontaktformular, Hosting, Analyse-Tools, eingebettete Dienste. Tracking und Marketing-Cookies dürfen erst nach aktiver Einwilligung laden — ein Consent-Banner, das „Ablehnen“ genauso leicht macht wie „Akzeptieren“, ist Stand der Technik und der Rechtsprechung.

Die häufigsten Lücken in der Praxis

  • Veraltete Versicherungsangaben nach Versichererwechsel
  • Kontaktformular ohne Verschlüsselungshinweis und ohne Erwähnung in der Datenschutzerklärung
  • Google Fonts oder Maps direkt eingebunden statt lokal bzw. nach Einwilligung
  • Fehlende Information zur berufsrechtlichen Schlichtungsstelle

Fazit

Pflichtangaben sind kein Hexenwerk, aber Visitenkarte der Sorgfalt: Wer schon im eigenen Impressum schludert, wirbt schwerlich glaubwürdig mit Präzision im Mandat.

  • Impressum mit allen anwaltsspezifischen Angaben
  • Datenschutzerklärung deckt jede reale Verarbeitung ab
  • Consent-Banner mit gleichwertigem Ablehnen-Button

Tiefer einsteigen

Dieser Artikel ist Teil unseres Ratgebers. Den großen Zusammenhang — mit allen Zahlen, Vergleichen und dem kompletten Fahrplan — finden Sie im Leitfaden:

Titelbild: KI generiertes Bildmaterial.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Als Ausgangspunkt ja — die anwaltsspezifischen Pflichtangaben (Kammer, Berufsrecht, Haftpflicht) müssen Sie aber selbst ergänzen und aktuell halten. Generatoren kennen Ihre Versicherung nicht.

Nein — wer nur technisch notwendige Cookies setzt, braucht keine Einwilligung. Sobald aber Analyse, Ads-Tracking oder externe Einbettungen dazukommen, ist der Consent Pflicht. Prüfen Sie das nach jedem Website-Update neu.

Nach außen immer die Kanzlei als Betreiberin. Eine gute Agentur setzt die Angaben korrekt auf und weist auf Pflichten hin — die inhaltliche Richtigkeit (z.B. Versicherungsdaten) kann sie aber nur mit Ihren Informationen sicherstellen.

Marcel Zirkel
Über den Autor
Marcel Zirkel
Geschäftsführer, Gesellschafter & Co-Gründer

Als Geschäftsführer, Gesellschafter und Co-Gründer der OMmatic GmbH verantwortet Marcel Strategie, Produktentwicklung und die Weiterentwicklung der Software-Plattform Trailblazer. Er bringt über 10 Jahre Erfahrung in SEO, SEA und Social Media mit und betreut mit seinem Team alle Kundenbelange.

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