Kaum eine Berufsgruppe wird bei Website-Pflichtangaben so genau angeschaut wie Anwältinnen und Anwälte — von Mandanten, von Kollegen und von Abmahnern. Die gute Nachricht: Die Anforderungen sind klar definiert und in einer Stunde sauber umsetzbar. Die schlechte: Die meisten Kanzlei-Websites haben trotzdem Lücken.
Das Impressum nach § 5 DDG — plus Anwalts-Spezifika
- Name, Kanzleianschrift, Kontaktdaten (E-Mail und ein zweiter schneller Kommunikationsweg)
- Zuständige Rechtsanwaltskammer mit Anschrift
- Gesetzliche Berufsbezeichnung („Rechtsanwältin/Rechtsanwalt“) und Verleihungsstaat
- Verweis auf die berufsrechtlichen Regelungen (BRAO, BORA, RVG, FAO) mit Fundstelle — ein Link auf die BRAK-Seite genügt
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
- Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung (Versicherer, räumlicher Geltungsbereich)
Datenschutzerklärung und Consent
Die Datenschutzerklärung muss jede tatsächlich stattfindende Verarbeitung abbilden: Kontaktformular, Hosting, Analyse-Tools, eingebettete Dienste. Tracking und Marketing-Cookies dürfen erst nach aktiver Einwilligung laden — ein Consent-Banner, das „Ablehnen“ genauso leicht macht wie „Akzeptieren“, ist Stand der Technik und der Rechtsprechung.
Die häufigsten Lücken in der Praxis
- Veraltete Versicherungsangaben nach Versichererwechsel
- Kontaktformular ohne Verschlüsselungshinweis und ohne Erwähnung in der Datenschutzerklärung
- Google Fonts oder Maps direkt eingebunden statt lokal bzw. nach Einwilligung
- Fehlende Information zur berufsrechtlichen Schlichtungsstelle
Fazit
Pflichtangaben sind kein Hexenwerk, aber Visitenkarte der Sorgfalt: Wer schon im eigenen Impressum schludert, wirbt schwerlich glaubwürdig mit Präzision im Mandat.
- Impressum mit allen anwaltsspezifischen Angaben
- Datenschutzerklärung deckt jede reale Verarbeitung ab
- Consent-Banner mit gleichwertigem Ablehnen-Button
Tiefer einsteigen
Dieser Artikel ist Teil unseres Ratgebers. Den großen Zusammenhang — mit allen Zahlen, Vergleichen und dem kompletten Fahrplan — finden Sie im Leitfaden:
Titelbild: KI generiertes Bildmaterial.


