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Retargeting

Auch bekannt als: Remarketing
Kurz erklärt

Retargeting bezeichnet eine Online-Marketing-Methode, bei der Werbeanzeigen gezielt Personen ausgespielt werden, die eine Website bereits besucht haben, ohne dort eine gewünschte Aktion abzuschließen. Über Cookies, Pixel oder Kundenlisten werden diese Besucher wiedererkannt und auf anderen Plattformen erneut angesprochen. Ziel ist es, Interessenten zurückzuholen und die Wahrscheinlichkeit eines Abschlusses zu erhöhen. Der Begriff Remarketing wird häufig synonym verwendet.

Wie funktioniert Retargeting?

Technische Grundlage ist ein kleines Code-Snippet auf der Website, etwa das Meta-Pixel oder das Google-Ads-Tag. Besucht ein Nutzer die Seite, wird er einer Zielgruppenliste hinzugefügt, sofern er der Datenverarbeitung zugestimmt hat. Werbeplattformen wie Google, Meta oder LinkedIn können diese Liste anschließend nutzen, um dem Nutzer beim Surfen, in sozialen Netzwerken oder auf YouTube passende Anzeigen zu zeigen.

Retargeting lässt sich fein steuern: Es können alle Website-Besucher angesprochen werden, aber auch nur bestimmte Segmente, etwa Besucher einer konkreten Leistungsseite oder Nutzer, die ein Formular begonnen, aber nicht abgeschickt haben. Zusätzlich lassen sich Frequenz und Laufzeit begrenzen, damit Anzeigen nicht aufdringlich wirken.

Warum ist Retargeting wichtig?

Nur ein kleiner Teil der Website-Besucher konvertiert beim ersten Kontakt. Gerade bei erklärungsbedürftigen oder vertrauensintensiven Leistungen vergleichen Interessenten mehrere Anbieter, bevor sie sich entscheiden. Retargeting hält das eigene Angebot in dieser Phase sichtbar und erinnert an den begonnenen Entscheidungsprozess.

Weil die Zielgruppe bereits Interesse gezeigt hat, sind Klick- und Conversion-Raten im Retargeting typischerweise höher als bei kalter Ansprache. Das macht diese Kampagnenform zu einem der effizientesten Bausteine im Performance-Marketing, sofern die Reichweite der Listen groß genug ist.

Retargeting für Kanzleien und Unternehmen

Für Kanzleien und Steuerberatungen ist Retargeting mit Augenmaß einzusetzen: Wer eine Seite zu einem sensiblen Rechtsthema besucht hat, sollte nicht mit plakativen Anzeigen verfolgt werden. Zurückhaltende, informative Motive und knappe Frequenz-Limits sind hier angemessen. Zudem gelten die Anforderungen der DSGVO — Retargeting setzt in der Regel eine wirksame Einwilligung über ein Consent-Banner voraus.

Unternehmen mit längeren Kaufzyklen kombinieren Retargeting häufig mit Content-Angeboten: Statt sofort den Abschluss zu fordern, wird zunächst ein Ratgeber, ein Webinar oder eine Fallstudie beworben, um das Vertrauen schrittweise aufzubauen.

Typische Fehler bei Retargeting

Häufige Fehler sind zu kleine Zielgruppenlisten, fehlende Frequenz-Begrenzung, identische Anzeigen für alle Besucher-Segmente und das Weiterbewerben von Personen, die bereits konvertiert haben. Auch technisch geht viel schief: Ohne korrekt eingebundenes Tag und ohne Consent-Management werden Listen gar nicht oder nur unvollständig befüllt.

Häufige Fragen zu Retargeting

Inhaltlich meinen beide Begriffe dasselbe: die erneute Ansprache von Personen, die bereits Kontakt mit einer Website oder Marke hatten. Google verwendet in seinen Produkten traditionell den Begriff Remarketing, während Retargeting der allgemeinere Branchenbegriff ist. In der Praxis werden beide synonym genutzt.

Retargeting basiert meist auf Cookies oder vergleichbaren Kennungen und erfordert deshalb in der Regel eine vorherige Einwilligung der Nutzer, etwa über ein Consent-Banner. Ohne Zustimmung dürfen die entsprechenden Tags üblicherweise nicht feuern. Die konkrete Ausgestaltung sollte datenschutzrechtlich geprüft werden.

Das hängt vom Entscheidungszyklus ab. Bei schnellen Kaufentscheidungen reichen oft wenige Tage bis Wochen, bei beratungsintensiven Leistungen wie Rechts- oder Steuerberatung können längere Zeiträume sinnvoll sein. Wichtig ist, die Ansprache im Zeitverlauf anzupassen und Personen nach einer Conversion auszuschließen.

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