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Preisangabenverordnung

Abkürzung für: PAngV
Kurz erklärt

Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist eine deutsche Verordnung, die regelt, wie Unternehmen Preise gegenüber Verbrauchern angeben müssen. Sie schreibt insbesondere die Angabe von Gesamtpreisen inklusive Umsatzsteuer und aller Preisbestandteile vor und verlangt bei bestimmten Waren die Angabe eines Grundpreises. Ziel ist Preistransparenz und die Vergleichbarkeit von Angeboten.

Wie funktioniert die Preisangabenverordnung?

Die PAngV verlangt, dass gegenüber Verbrauchern der Gesamtpreis angegeben wird, also der Endpreis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Zusatzkosten wie Versandkosten müssen klar ausgewiesen oder als solche benannt werden. Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, ist zusätzlich der Grundpreis anzugeben, etwa pro Kilogramm oder Liter.

Für Rabattaktionen enthält die aktuelle Fassung besondere Vorgaben: Bei Preisermäßigungen muss in der Regel der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage als Bezugspreis genannt werden. Damit sollen Schein-Rabatte verhindert werden, bei denen ein Preis kurz erhöht und dann als Angebot beworben wird.

Was bedeutet die PAngV für Websites und Online-Shops?

Im E-Commerce muss der Endpreis inklusive Umsatzsteuer unmittelbar beim Produkt sichtbar sein. Hinweise wie ‚inkl. MwSt.‘ und Angaben zu Versandkosten gehören in unmittelbare Nähe des Preises oder über einen klar erreichbaren Link. Fehlen diese Angaben, drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände.

Auch Dienstleister und Kanzleien, die Pauschalpreise oder Paketangebote online kommunizieren, sollten die Anforderungen beachten, sobald sich das Angebot an Verbraucher richtet. Werden Preise in Google Ads oder auf Landingpages beworben, müssen die dort genannten Beträge mit den PAngV-Vorgaben übereinstimmen.

Warum ist die Preisangabenverordnung wichtig?

Die PAngV setzt europäische Vorgaben zum Verbraucherschutz um und sorgt dafür, dass Kunden Angebote fair vergleichen können. Verstöße gelten häufig als Wettbewerbsverstoß und können abgemahnt werden, was Kosten und Unterlassungspflichten nach sich zieht.

Für das Online-Marketing ist die Verordnung deshalb ein Pflichtthema, sobald Preise gegenüber Verbrauchern genannt werden. Wer Preisangaben, Grundpreise und Rabatthinweise korrekt darstellt, vermeidet nicht nur rechtliche Risiken, sondern stärkt auch das Vertrauen der Interessenten in die Seriosität des Angebots.

Häufige Fragen zu Preisangabenverordnung

Ja. Die Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises gilt grundsätzlich auch für Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern. Lässt sich der Endpreis nicht im Voraus beziffern, sind die Berechnungsgrundlagen anzugeben. Bei rein individuellen Honoraren gelten je nach Konstellation Besonderheiten.

Bei der Bewerbung einer Preisermäßigung muss in der Regel der niedrigste Gesamtpreis der vorangegangenen 30 Tage als Referenz angegeben werden. So lässt sich erkennen, ob es sich um einen echten Rabatt handelt. Die Regel soll künstlich aufgeblähte Streichpreise verhindern.

Gegenüber Verbrauchern ja: Der ausgewiesene Preis muss die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten. Ein Nettopreis ohne klaren Hinweis ist gegenüber Verbrauchern unzulässig. Versandkosten müssen zusätzlich transparent gemacht werden.

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