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Mandantenakquise

Auch bekannt als: Mandantengewinnung
Kurz erklärt

Mandantenakquise bezeichnet alle Maßnahmen, mit denen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer neue Mandanten gewinnen. Dazu zählen digitale Kanäle wie die Kanzlei-Website, Suchmaschinenoptimierung, Google Ads und Fachbeiträge ebenso wie Empfehlungen und Netzwerkarbeit. Die Akquise unterliegt dem Berufsrecht: Sachliche Information über die Tätigkeit ist erlaubt, auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtete Werbung nicht.

Wie funktioniert digitale Mandantenakquise?

Die meisten Mandatsbeziehungen beginnen heute mit einer Suche: Wer eine Kündigung erhält, einen Steuerbescheid anfechten will oder eine Nachfolge regelt, sucht online nach Antworten und Beratern. Digitale Mandantenakquise setzt genau dort an — mit einer professionellen Website, Sichtbarkeit in Suchmaschinen für relevante Rechtsgebiete, gezielten Google-Ads-Kampagnen für akute Anliegen und Fachinhalten, die Kompetenz belegen.

Die typischen Bausteine greifen ineinander: Suchmaschinenoptimierung und Ratgeberinhalte bringen nachhaltig Besucher, bezahlte Anzeigen liefern sofort Anfragen zu umkämpften Themen, das Google Business Profile sichert lokale Sichtbarkeit, und Bewertungen zufriedener Mandanten schaffen Vertrauen. Landingpages je Rechtsgebiet mit klarer Kontaktmöglichkeit verwandeln Besucher in Erstberatungsanfragen.

Was erlaubt das Berufsrecht?

Anwaltliche Werbung ist grundsätzlich zulässig, unterliegt aber Grenzen: Nach § 43b BRAO ist Werbung erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Die Berufsordnung (BORA) konkretisiert diese Vorgaben. Sachliche Angaben zu Tätigkeitsschwerpunkten, Fachanwaltstiteln und Kanzleiprofil sind danach in der Regel unproblematisch; reißerische Aussagen oder Erfolgsversprechen können berufsrechtlich und wettbewerbsrechtlich riskant sein.

Für Steuerberater gelten mit dem Steuerberatungsgesetz vergleichbare Grundsätze. In Grenzfällen — etwa bei neuen Werbeformaten — sollte die Zulässigkeit vorab geprüft werden. Der Spielraum für professionelles, sachliches Online-Marketing ist jedoch deutlich größer, als viele Berufsträger annehmen.

Typische Fehler bei der Mandantenakquise

Der häufigste Fehler ist die reine Abhängigkeit von Empfehlungen: Sie sind wertvoll, aber weder planbar noch skalierbar — und sie brechen weg, wenn Empfehlungsgeber ausscheiden. Ebenso verbreitet: eine Website, die als digitale Visitenkarte gedacht ist, aber weder für Suchmaschinen optimiert noch auf Anfragen ausgerichtet ist.

Wirksame Akquise braucht außerdem Fokus. Eine Kanzlei, die „alles“ anbietet, ist für kein Anliegen die naheliegende Wahl. Eine klare Positionierung auf definierte Rechtsgebiete oder Zielgruppen macht Marketing effizienter, weil Anzeigen, Inhalte und Website eine spitze Botschaft transportieren können — und sie zieht genau die Mandate an, die zur Kanzlei passen.

Häufige Fragen zu Mandantenakquise

Ja, anwaltliche Werbung ist grundsätzlich erlaubt. Nach § 43b BRAO muss sie sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichten und darf nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet sein. Website, Suchmaschinenoptimierung, Fachbeiträge und Google Ads sind in diesem Rahmen in der Regel zulässig; Grenzfälle sollten berufsrechtlich geprüft werden.

Für akute Anliegen liefern Google-Ads-Kampagnen meist am schnellsten Anfragen, weil sie Menschen mit konkretem Suchbedarf direkt erreichen. Suchmaschinenoptimierung und Ratgeberinhalte wirken langsamer, bauen dafür eine nachhaltige, von Werbebudget unabhängige Anfragequelle auf. Bewährt ist die Kombination beider Ansätze.

Die Klickpreise variieren stark nach Rechtsgebiet und Region — in umkämpften Feldern liegen sie deutlich höher als in Nischen. Aussagekräftiger als der Klickpreis sind die Kosten pro Erstberatungsanfrage und deren Verhältnis zum durchschnittlichen Mandatswert. Ein sauberes Conversion-Tracking ist dafür Voraussetzung.

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