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Linkkauf

Auch bekannt als: Gekaufte Backlinks
Kurz erklärt

Linkkauf bezeichnet den Erwerb von Backlinks gegen Bezahlung oder andere Gegenleistungen mit dem Ziel, Suchmaschinen-Rankings zu manipulieren. Google stuft gekaufte Links, die PageRank vererben, als Verstoß gegen seine Spam-Richtlinien ein. Die Folgen reichen von der Entwertung der Links bis zu manuellen Maßnahmen gegen die gesamte Website. Bezahlte Links sind nur zulässig, wenn sie mit rel="sponsored" oder rel="nofollow" gekennzeichnet sind und damit keine Ranking-Signale übertragen.

Was gilt als Linkkauf?

Unter Linkkauf fällt mehr als die direkte Überweisung für einen Link: bezahlte Gastbeiträge mit Follow-Links, Produktgeschenke gegen verlinkende Berichte, Linktausch in großem Stil, Links aus Private Blog Networks (PBN) sowie Advertorials ohne entsprechende Link-Attribute. Entscheidend ist aus Google-Sicht, ob eine Gegenleistung floss und der Link Ranking-Signale weitergibt.

Legitim bleibt bezahlte Verlinkung, wenn sie technisch entwertet ist: Mit rel="sponsored" (oder rel="nofollow") gekennzeichnete Links verstoßen nicht gegen die Richtlinien, weil sie keinen PageRank vererben. Werbung und Kooperationen sind also erlaubt — nur der Versuch, damit Rankings zu kaufen, ist es nicht.

Welche Risiken hat Linkkauf?

Google bekämpft Linkspam auf zwei Wegen. Algorithmisch: Systeme wie SpamBrain erkennen unnatürliche Linkmuster und entwerten die Links — das investierte Geld verpufft dann wirkungslos. Manuell: Das Webspam-Team kann eine manuelle Maßnahme wegen unnatürlicher Links verhängen, sichtbar in der Google Search Console. Betroffene Seiten oder ganze Domains verlieren dann massiv an Sichtbarkeit, bis die Links bereinigt sind und ein Antrag auf erneute Überprüfung erfolgreich war.

Ein oft übersehenes Risiko ist die Spur, die Linkkauf hinterlässt: Verkäufer-Netzwerke fliegen regelmäßig auf, und dann sind alle Kunden betroffen. Auch Jahre alte gekaufte Links können so nachträglich zum Problem werden.

Alternativen zum Linkkauf

Nachhaltiger Linkaufbau setzt auf Inhalte, die Verlinkung verdienen: Studien, Leitfäden, Werkzeuge, Statistiken und Fachbeiträge. Ergänzend wirken digitale PR, Präsenz in Branchenverzeichnissen, Verbandsmitgliedschaften und echte Gastbeiträge in relevanten Medien. Für Kanzleien sind etwa Fachaufsätze, Interviews in Rechtsportalen oder Vorträge mit Berichterstattung natürliche Linkquellen.

Wer verdächtige Links im eigenen Profil entdeckt — etwa aus früheren Agentur-Aktivitäten —, kann sie über das Disavow-Tool der Google Search Console für ungültig erklären. Das ist vor allem bei einer manuellen Maßnahme relevant; präventiv ist es nur bei erkennbar toxischen Linkprofilen sinnvoll.

Häufige Fragen zu Linkkauf

Linkkauf ist kein Gesetzesverstoß, sondern ein Verstoß gegen die Spam-Richtlinien von Google und anderen Suchmaschinen. Rechtlich relevant kann er werden, wenn bezahlte Links als redaktionelle Empfehlung getarnt werden — das kann als Schleichwerbung wettbewerbsrechtlich problematisch sein und sollte im Zweifel rechtlich geprüft werden.

Über Mustererkennung: auffällige Ankertexte, Links aus bekannten Verkäufer-Netzwerken, thematisch unpassende Verlinkungen, plötzliche Linkspitzen und Fußabdrücke von Private Blog Networks. Zudem fließen aufgeflogene Linknetzwerke und manuelle Prüfungen des Webspam-Teams ein. Einzelne Käufe bleiben mitunter unentdeckt — das Risiko trägt aber dauerhaft die kaufende Website.

Zuerst das Linkprofil analysieren und unnatürliche Links dokumentieren. Dann Entfernung bei den Websitebetreibern anfragen und nicht entfernbare Links per Disavow-Tool entwerten. Abschließend in der Google Search Console einen Antrag auf erneute Überprüfung stellen, der die Bereinigung nachvollziehbar dokumentiert.

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