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Fachanwaltstitel

Kurz erklärt

Der Fachanwaltstitel ist eine von der Rechtsanwaltskammer verliehene Bezeichnung, die besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem Rechtsgebiet nachweist — etwa Fachanwalt für Arbeitsrecht oder für Steuerrecht. Grundlage sind die Fachanwaltsordnung und ein förmliches Verfahren mit Lehrgang, Klausuren und nachgewiesenen Fallzahlen. Im Kanzleimarketing ist der Titel eines der stärksten Vertrauenssignale.

Wie erlangt man einen Fachanwaltstitel?

Voraussetzung ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen im jeweiligen Fachgebiet. Die theoretischen Kenntnisse werden üblicherweise über einen Fachanwaltslehrgang mit Leistungskontrollen erworben, die praktischen Erfahrungen über eine bestimmte Anzahl selbst bearbeiteter Fälle innerhalb eines definierten Zeitraums. Über die Verleihung entscheidet die zuständige Rechtsanwaltskammer.

Der Titel ist an Fortbildungspflichten gekoppelt: Fachanwälte müssen jährlich Fortbildungen im Fachgebiet nachweisen, sonst kann die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung widerrufen werden. Ein Rechtsanwalt kann mehrere Fachanwaltstitel gleichzeitig führen; die Zahl ist begrenzt.

Warum ist der Fachanwaltstitel im Marketing wertvoll?

Für Rechtsuchende ist der Anwaltsmarkt schwer zu überblicken. Der Fachanwaltstitel ist ein staatlich geregeltes, überprüfbares Qualitätssignal und unterscheidet sich damit von frei gewählten Bezeichnungen wie „Tätigkeitsschwerpunkt“. In der lokalen Suche und in Google-Ads-Anzeigen erhöht der Titel messbar das Vertrauen — viele Mandanten suchen gezielt nach „Fachanwalt für“ plus Rechtsgebiet und Ort.

Auch für die Suchmaschinenoptimierung ist der Titel relevant: Suchanfragen mit „Fachanwalt“ haben oft eine klare Mandatierungsabsicht. Kanzleien sollten den Titel deshalb prominent auf der Website, im Google Business Profile und in Anzeigentexten führen — korrekt formuliert und dem jeweiligen Berufsträger zugeordnet.

Typische Fehler rund um den Fachanwaltstitel

Unzulässig ist es, den Titel zu führen, ohne dass er verliehen wurde, oder Formulierungen zu wählen, die eine Verwechslung nahelegen — etwa „Fachkanzlei für Familienrecht“, wenn kein entsprechender Fachanwalt in der Kanzlei tätig ist, oder „Spezialist für Arbeitsrecht“ ohne belegbare, dem Fachanwalt vergleichbare Qualifikation. Solche Angaben können irreführend sein und Abmahnungen sowie berufsrechtliche Verfahren auslösen.

In Sozietäten muss zudem klar erkennbar sein, welcher Berufsträger den Titel führt. Pauschale Aussagen wie „Wir sind Fachanwälte für Erbrecht“, wenn nur ein Partner den Titel trägt, sind riskant. Sauber gepflegte Anwaltsprofile auf der Website lösen das Problem und stärken zugleich E-E-A-T-Signale für die Suchmaschine.

Häufige Fragen zu Fachanwaltstitel

Die Fachanwaltsordnung begrenzt die Zahl der gleichzeitig führbaren Fachanwaltsbezeichnungen. Ein Anwalt kann also mehrere Titel erwerben, aber nicht beliebig viele gleichzeitig führen. Maßgeblich ist der aktuelle Stand der Fachanwaltsordnung.

Der Fachanwaltstitel wird von der Rechtsanwaltskammer nach einem förmlichen Verfahren mit Lehrgang, Prüfungen und Fallnachweisen verliehen. Ein Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkt ist dagegen eine eigene Angabe des Anwalts ohne förmliches Prüfverfahren und hat entsprechend geringere Aussagekraft.

Ja. Fachanwälte unterliegen einer jährlichen Fortbildungspflicht im Fachgebiet. Wird die Fortbildung nicht nachgewiesen, kann die Kammer die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung widerrufen.

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