Der EU AI Act (KI-Verordnung) ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz. Die EU-Verordnung teilt KI-Systeme nach ihrem Risiko in Stufen ein — von verbotenen Praktiken über Hochrisiko-Systeme mit strengen Auflagen bis zu Systemen mit bloßen Transparenzpflichten. Sie trat 2024 in Kraft, ihre Pflichten gelten gestaffelt und betreffen Anbieter wie auch Unternehmen, die KI beruflich einsetzen.
Wie funktioniert der risikobasierte Ansatz?
Der AI Act reguliert nicht die Technologie an sich, sondern ihren Einsatzzweck. Verboten sind Praktiken wie Social Scoring durch Behörden oder manipulative Systeme, die Menschen erheblich schaden können. Als Hochrisiko gelten KI-Systeme in sensiblen Bereichen — etwa bei Bewerberauswahl, Kreditvergabe, kritischer Infrastruktur oder Rechtspflege; für sie gelten strenge Anforderungen an Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation und menschliche Aufsicht.
Für die meisten Marketing-Anwendungen relevanter ist die Transparenzstufe: Wer mit KI-Systemen interagiert (etwa Chatbots) muss darüber informiert werden, und bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte — insbesondere Deepfakes — sind zu kennzeichnen. Für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), zu denen große Sprachmodelle gehören, gelten eigene Pflichten der Anbieter, etwa zu Dokumentation und Urheberrecht.
Was bedeutet der AI Act für Unternehmen und Kanzleien?
Die meisten Unternehmen sind nicht Anbieter, sondern Betreiber („Deployer“) von KI-Systemen — sie nutzen fertige Tools wie ChatGPT, Bildgeneratoren oder KI-Funktionen in Marketing-Software. Für sie stehen Transparenz- und Sorgfaltspflichten im Vordergrund: KI-Chatbots als solche erkennbar machen, KI-generierte Deepfake-Inhalte kennzeichnen und Beschäftigte im Umgang mit KI schulen — der AI Act verlangt ausreichende KI-Kompetenz beim Personal, das KI-Systeme einsetzt.
Für Kanzleien kommt eine Besonderheit hinzu: KI-Einsatz in der Rechtspflege kann je nach Anwendung in höhere Risikoklassen fallen, und die berufsrechtliche Verantwortung bleibt ohnehin beim Berufsträger. Praktisch heißt das: dokumentieren, welche KI-Tools im Einsatz sind, wofür sie genutzt werden, und Ergebnisse fachlich prüfen.
EU AI Act in der Marketing-Praxis
Im Marketing-Alltag sind vor allem drei Punkte relevant: Erstens Chatbots und KI-Assistenten auf der Website — Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer Maschine kommunizieren. Zweitens KI-generierte Inhalte: Fotorealistische Darstellungen realer Personen oder Ereignisse (Deepfakes) sind kennzeichnungspflichtig; für gewöhnliche KI-Texte und -Illustrationen im Marketing gelten dagegen keine generellen Kennzeichnungspflichten, Transparenz kann aber Vertrauen schaffen. Drittens die Auswahl der Tools: Seriöse Anbieter dokumentieren ihre AI-Act-Konformität.
Sinnvoll ist ein KI-Inventar analog zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Welche Tools, welche Zwecke, welche Daten, welche Risikoklasse. Da die Pflichten des AI Act gestaffelt wirksam werden und Durchführungsdetails noch konkretisiert werden, lohnt es sich, die Entwicklung zu beobachten und interne Richtlinien regelmäßig anzupassen.