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DSGVO

Abkürzung für: Datenschutz-Grundverordnung·Auch bekannt als: GDPR
Kurz erklärt

Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist die zentrale Datenschutzregelung der Europäischen Union. Sie gilt seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und regelt, wie Unternehmen, Behörden und Organisationen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen. Kernprinzipien sind Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung und Transparenz. International ist die Verordnung auch als GDPR bekannt.

Was regelt die DSGVO?

Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten — also allen Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen: Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Standortdaten und vieles mehr. Jede Verarbeitung solcher Daten braucht eine Rechtsgrundlage. Die wichtigsten sind in Art. 6 DSGVO genannt: unter anderem die Einwilligung der betroffenen Person, die Erfüllung eines Vertrags, rechtliche Verpflichtungen und das berechtigte Interesse des Verantwortlichen.

Daneben verankert die Verordnung umfassende Betroffenenrechte: Auskunft über gespeicherte Daten, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Unternehmen müssen diese Rechte erfüllen können und über die Datenverarbeitung transparent informieren — auf Websites geschieht das über die Datenschutzerklärung.

Warum ist die DSGVO für Websites und Marketing wichtig?

Nahezu jede Website verarbeitet personenbezogene Daten: IP-Adressen beim Seitenaufruf, Eingaben in Kontaktformularen, Cookies und Tracking-Daten für Analyse und Werbung. Für einwilligungspflichtige Techniken — etwa Marketing-Cookies oder viele Tracking-Dienste — muss vor dem Einsatz eine wirksame Einwilligung eingeholt werden, üblicherweise über eine Consent-Management-Plattform mit Cookie-Banner.

Im Online-Marketing betrifft die DSGVO zentrale Werkzeuge: Web-Analyse, Conversion-Tracking, Remarketing und E-Mail-Marketing setzen in der Regel Einwilligungen oder sorgfältig geprüfte Rechtsgrundlagen voraus. Auch die Übermittlung von Daten an Anbieter außerhalb der EU — etwa US-Dienste — unterliegt besonderen Anforderungen und sollte vertraglich und technisch abgesichert sein.

Welche Pflichten haben Unternehmen?

Zu den organisatorischen Pflichten gehören ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten, Verträge zur Auftragsverarbeitung mit Dienstleistern sowie — unter bestimmten Voraussetzungen — die Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Datenpannen mit Risiko für Betroffene müssen in der Regel binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde gemeldet werden.

Bei Verstößen sieht die DSGVO empfindliche Sanktionen vor: Bußgelder können je nach Verstoß bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen — maßgeblich ist der höhere Wert. Daneben drohen Abmahnungen, Schadensersatzansprüche Betroffener und Reputationsschäden.

DSGVO für Kanzleien und Unternehmen in der Praxis

Für Kanzleien und Steuerberatungen kommt zur DSGVO die berufliche Verschwiegenheitspflicht hinzu — Mandantendaten sind doppelt geschützt. In der Praxis bedeutet das: verschlüsselte Kommunikationswege, sorgfältige Auswahl von IT-Dienstleistern mit Auftragsverarbeitungsverträgen und Zurückhaltung bei Tools, die Daten in Drittländer übertragen.

Für die Website gilt ein pragmatischer Dreiklang: eine vollständige, aktuelle Datenschutzerklärung, ein sauber konfiguriertes Consent-Management für einwilligungspflichtige Dienste und Datenminimierung in Formularen. Wer neue Marketing-Tools einführt, sollte die Datenschutz-Folgen vor dem Einsatz prüfen — nachträgliche Korrekturen sind aufwendiger als saubere Planung.

Häufige Fragen zu DSGVO

Für alle Unternehmen, Behörden und Organisationen, die personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeiten — unabhängig von der Unternehmensgröße und auch für Anbieter außerhalb der EU, wenn sie sich an EU-Bürger richten. Rein private, persönliche Datenverarbeitung ist ausgenommen.

Die DSGVO sieht zwei Bußgeldrahmen vor: bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes bei formellen Verstößen, bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % bei schweren Verstößen — jeweils gilt der höhere Betrag. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach Schwere, Dauer und Umständen des Einzelfalls.

Nicht zwingend. Ein Einwilligungs-Banner ist nötig, wenn einwilligungspflichtige Techniken eingesetzt werden — etwa Marketing-Cookies, Tracking-Dienste oder eingebettete Drittinhalte. Eine Website, die nur technisch notwendige Cookies verwendet, kann auf das Banner verzichten. Die Datenschutzerklärung bleibt in jedem Fall Pflicht.

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