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Kurz erklärt

Ein Deepfake ist ein mit künstlicher Intelligenz erzeugtes oder manipuliertes Medium — meist Video, Bild oder Audio —, das reale Personen täuschend echt Dinge sagen oder tun lässt, die nie stattgefunden haben. Der Begriff kombiniert 'Deep Learning' und 'Fake'. Deepfakes reichen von harmloser Unterhaltung über Werbeanwendungen mit Einwilligung bis zu Betrug, Desinformation und Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Wie entstehen Deepfakes?

Deepfakes entstehen durch tiefe neuronale Netze, die aus vorhandenem Bild-, Video- oder Audiomaterial die charakteristischen Merkmale einer Person lernen — Gesichtszüge, Mimik, Stimme, Sprechweise. Anschließend überträgt das Modell diese Merkmale auf neues Material: Ein Gesicht wird in ein fremdes Video montiert, eine Stimme spricht Sätze, die die reale Person nie gesagt hat. Mit modernen generativen Modellen genügen dafür teils wenige Sekunden Audiomaterial oder eine Handvoll Fotos.

Die Qualität hat sich rasant verbessert: Was früher Spezialwissen und Rechenleistung erforderte, ermöglichen heute frei verfügbare Apps und Dienste. Genau das macht Deepfakes zu einem breiten gesellschaftlichen Thema — die Hürde für Missbrauch ist drastisch gesunken.

Warum sind Deepfakes für Unternehmen relevant?

Für Unternehmen sind Deepfakes vor allem ein Sicherheits- und Reputationsrisiko. Beim sogenannten CEO-Fraud imitieren Betrüger die Stimme oder das Videobild von Führungskräften, um Mitarbeiter zu Überweisungen oder zur Herausgabe von Daten zu bewegen. Auch gefälschte Videos mit Prominenten, die vermeintlich für Finanzprodukte werben, sind ein verbreitetes Betrugsmuster in Social-Media-Anzeigen. Unternehmen sollten Freigabeprozesse für Zahlungen und sensible Informationen so gestalten, dass ein Anruf oder Videocall allein keine ausreichende Legitimation darstellt.

Für Kanzleien entsteht daraus zugleich ein Beratungsfeld: Mandanten benötigen Unterstützung bei der Abwehr von Persönlichkeitsrechtsverletzungen, bei der Löschung gefälschter Inhalte und bei der Bewertung von Beweismitteln, deren Echtheit fraglich ist.

Rechtliche Einordnung

Deepfakes berühren mehrere Rechtsgebiete: das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild, das Datenschutzrecht sowie je nach Inhalt Straftatbestände wie Beleidigung, Verleumdung oder Betrug. Der EU AI Act verpflichtet dazu, KI-generierte oder manipulierte Inhalte grundsätzlich als solche kenntlich zu machen. Die zulässige Nutzung — etwa Satire oder Kunst — ist im Einzelfall abzuwägen und sollte im Zweifel anwaltlich geprüft werden.

Legitime kommerzielle Anwendungen existieren ebenfalls: Mit ausdrücklicher Einwilligung der dargestellten Person lassen sich etwa Werbevideos in mehrere Sprachen synchronisieren, ohne neu zu drehen. Entscheidend sind Transparenz und dokumentierte Zustimmung.

Deepfakes erkennen

Hinweise auf Manipulationen können unnatürliche Übergänge an Gesichtsrändern, inkonsistente Beleuchtung, seltsames Blinzeln, asynchrone Lippenbewegungen oder metallisch klingende Stimmen sein — verlässlich sind diese Merkmale bei aktuellen Modellen aber nicht mehr. Wichtiger sind organisatorische Maßnahmen: Rückruf über bekannte Nummern bei ungewöhnlichen Anweisungen, Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungen und ein gesundes Misstrauen gegenüber emotional drängenden Video- oder Sprachnachrichten.

Häufige Fragen zu Deepfake

Die Technik selbst ist nicht verboten — entscheidend ist die Verwendung. Wer ohne Einwilligung reale Personen täuschend darstellt, verletzt in der Regel deren Persönlichkeitsrechte und kann sich je nach Inhalt auch strafbar machen. Der EU AI Act verlangt zudem grundsätzlich eine Kennzeichnung KI-manipulierter Inhalte.

Technische Erkennung allein reicht nicht. Wirksam sind Prozesse: Zahlungsfreigaben nie allein auf Zuruf per Telefon oder Video, Rückruf über bekannte Kanäle, Vier-Augen-Prinzip und geschulte Mitarbeiter, die ungewöhnliche Anfragen hinterfragen. Auch ein definierter Meldeweg für Verdachtsfälle gehört dazu.

Beweise sichern (Screenshots, URLs, Datum), den Inhalt bei der Plattform melden und Löschung verlangen. Parallel empfiehlt sich anwaltliche Beratung, um Unterlassungs-, Löschungs- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Bei strafbaren Inhalten kommt eine Anzeige in Betracht.

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