Bildassets (früher Bilderweiterungen) sind Bilder, die Google Ads neben oder unter Suchanzeigen einblenden kann. Sie ergänzen den reinen Textteil einer Anzeige um ein visuelles Element und machen sie auffälliger. Werbetreibende laden dazu passende Motive in mehreren Formaten hoch; Google entscheidet automatisch, wann und wo ein Bildasset ausgespielt wird.

Wie funktionieren Bildassets?
Bildassets werden auf Konto-, Kampagnen- oder Anzeigengruppenebene hinterlegt und ergänzen responsive Suchanzeigen um ein Bildmotiv. Google prüft die Bilder auf Richtlinienkonformität und Qualität und blendet sie situativ ein, meist auf Mobilgeräten neben dem Anzeigentext. Nicht jede Auslieferung enthält ein Bild — das System entscheidet je nach Kontext und erwarteter Leistung.
Für die Bereitstellung werden Bilder in unterschiedlichen Seitenverhältnissen benötigt, typischerweise ein quadratisches und ein Querformat. Die Motive sollten das Angebot klar zeigen, hochwertig sein und ohne aufdringliche Texteinblendungen auskommen, da Google überlagernde Werbetexte im Bild in der Regel ablehnt.
Warum sind Bildassets wichtig?
Ein Bild hebt eine Anzeige optisch aus der Liste rein textbasierter Mitbewerber heraus und kann die Klickrate steigern. Gerade auf kleinen Bildschirmen zieht ein passendes Motiv den Blick auf sich und vermittelt schneller, worum es geht, als eine reine Textzeile.
Für Kanzleien und Dienstleister ohne klassisches Produktbild eignen sich etwa Aufnahmen der Kanzleiräume, des Teams oder ein seriöses Stimmungsbild zum Rechtsgebiet. Wichtig ist, dass das Bild Vertrauen unterstützt und zum beworbenen Thema passt — ein generisches, beliebiges Motiv bringt wenig Mehrwert.
Bildassets in der Praxis
In der Praxis lohnt es sich, mehrere Motive je Anzeigengruppe zu hinterlegen, damit Google das leistungsstärkste Bild ausspielen kann. Die Berichte in Google Ads zeigen, welche Assets als „gut“ oder „am besten“ eingestuft werden, sodass schwache Motive ausgetauscht werden können.
Bildassets unterliegen strengen Richtlinien: keine Logos oder Textüberlagerungen im Bild, keine schlecht zugeschnittenen Motive, keine irreführenden Darstellungen. Für rechtsberatende Berufe gilt zusätzlich, dass die Bildwahl sachlich und der Berufsordnung entsprechend zurückhaltend sein sollte, um keine reißerische Wirkung zu erzeugen. Auch die Bildrechte müssen geklärt sein: Nur Motive einsetzen, für die eine Nutzungslizenz vorliegt oder die selbst erstellt wurden. Ein hochwertiges, authentisches Foto der eigenen Kanzlei wirkt dabei meist glaubwürdiger als ein austauschbares Stockbild ohne Bezug zum Angebot.