„Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.“ — Ein Satz, § 43b BRAO, und erstaunlich viel Unsicherheit. Dabei ist die Rechtsprechung längst liberal: Erlaubt ist viel mehr, als die meisten Kanzleien sich trauen.
Die drei Prüfsteine der Norm
- Sachlichkeit: Fakten statt Effekthascherei — Fachanwaltstitel, Tätigkeitsschwerpunkte, Verfahrenserfahrung ja; marktschreierische Superlative nein
- Berufsbezug: Die Werbung informiert über die anwaltliche Tätigkeit — nicht über Privates ohne jeden Bezug
- Kein Einzelfallmandat: Keine gezielte Ansprache von Personen mit bekanntem konkretem Beratungsbedarf — die Grenze zur unzulässigen Mandatswerbung
Was danach klar erlaubt ist
Website mit Leistungsdarstellung, Google Ads auf Problem-Suchbegriffe, Fachbeiträge und Ratgeber, Newsletter an Interessenten, Social-Media-Präsenz, Bewertungsmanagement, Sponsoring mit Kanzleinennung — all das ist etablierte, zulässige Praxis. Auch Preisangaben für definierte Leistungen (etwa Erstberatung) sind zulässig, solange sie transparent und nicht irreführend sind.
Die echten Stolperfallen
- Erfolgsversprechen und Erfolgsquoten ohne belastbaren, nachprüfbaren Beleg
- Selbst verliehene Superlative („beste Kanzlei“, „führender Experte“) ohne objektive Grundlage
- Direkte Ansprache von Unfallopfern, Beschuldigten oder Insolvenzbetroffenen im konkreten Fall
- Irreführende Bezeichnungen — „Spezialist“ nur, wenn die Expertise der eines Fachanwalts entspricht
Fazit
Das Berufsrecht verbietet nicht Marketing — es verbietet schlechtes Marketing: unsachlich, irreführend, aufdringlich. Wer mit Fakten, Fachlichkeit und Sichtbarkeit arbeitet, bewegt sich sicher.
- Fakten und Titel statt Superlative
- Kein aktives Zugehen auf konkrete Einzelfälle
- Bewertungen echt halten — nie kaufen
Tiefer einsteigen
Dieser Artikel ist Teil unseres Ratgebers. Den großen Zusammenhang — mit allen Zahlen, Vergleichen und dem kompletten Fahrplan — finden Sie im Leitfaden:
Titelbild: KI generiertes Bildmaterial.





